Die Kanzlei
Die Kanzlei ist auf alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kunst und Unterhaltung spezialisiert. Dementsprechend verfügen die Anwälte über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Musik, Film/TV, Veranstaltungen/Events, Theater, Verlag, Internet, Werbung/ PR und allen hiermit zusammenhängenden Gebieten. So können sowohl Fragen des Urheber- und Medienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes beantwortet, als auch komplexe Projekte wie Film- oder Bühnenproduktionen, Tourneen, Großveranstaltungen etc. betreut werden. Dabei liegt die Besonderheit der Spezialisierung nicht nur in der fundierten Rechtskenntnis, sondern auch im Verständnis geschäftlicher Zusammenhänge in der Entertainment- und Medien-Branche sowie in den langjährigen persönlichen Kontakten zu den in diesen Bereichen agierenden Unternehmen und Personen. Zudem besteht eine jahrzehntelange Erfahrung in der Verwaltung und Erhaltung künstlerischer Nachlässe.
Von der Prüfung einzelner Vertragsangebote für Musiker, Autoren, Schauspieler, Regisseure – sei es ein Engagement-, Platten- oder Verlagsvertrag, ein Management- oder Agenturvertrag – bis zurumfassenden Betreuung von Mandanten und deren Projekten unter Einschluss der strategischen Ausrichtung, der Schaffung der rechtlichen Strukturen sowie der Begleitung der Tagesgeschäfte steht die Kanzlei Unternehmen und Personen aus den verschiedenen Medien- und Entertainment-Bereichen mit einer branchenkundigen Beratung und Vertretung zur Seite.
“Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit”
(Karl Valentin)